Bescheinigung über eine betriebswirtschaftliche Prüfung [G4-33]

An den Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE, Unterföhring

Wir haben auftragsgemäß eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erreichung einer begrenzten Prüfungssicherheit hinsichtlich ausgewählter Angaben, einschließlich der begleitenden Erläuterungen, veröffentlicht im „Nachhaltigkeitsbericht 2016“ (im Folgenden „Bericht“), veröffentlicht unter www.nachhaltigkeitsbericht2016.prosiebensat1.com für das Geschäftsjahr 2016 der ProSiebenSat.1 Media SE (im Folgenden „ProSiebenSat.1“), durchgeführt.

Ausgewählte Angaben und Kennzahlen im Umfang unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung sind im GRI-Index, veröffentlicht unter www.prosiebensat1.de/nachhaltigkeit/publikationen/gri-index mit folgendem Symbol gekennzeichnet:

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Bericht

Die gesetzlichen Vertreter von ProSiebenSat.1 sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. ProSiebenSat.1 orientiert sich dabei an den in den G4 Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative genannten Grundsätzen und Standardangaben, dem Corporate Accounting and Reporting Standard (Scope 1 und 2) sowie den Corporate Value Chain Standard (Scope 3) der Greenhouse Gas Protocol Initiative von dem World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), in Verbindung mit internen Richtlinien, wie in den begleitenden Erläuterungen dargestellt als Berichtskriterien (im Folgenden: „Berichtskriterien“).

Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst zum einen die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zum anderen umfasst die Verantwortung die Konzeption, Implementierung und Aufrechterhaltung von Systemen und Prozessen, um die Aufstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.

Erklärungen des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualität

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den Entwurf eines IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW EQS 1), die in Einklang mit den vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Control stehen.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise eine Beurteilung bezüglich der im GRI-Index mit gekennzeichneten Angaben abzugeben.

Art und Umfang der betriebswirtschaftlichen Prüfung

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information” sowie des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3410: „Assurance Engagements on Greenhouse Gas Statements”, herausgegeben vom „International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)”, durchgeführt. Danach haben wir den Auftrag so zu planen und durchzuführen, dass bei kritischer Würdigung mit einer begrenzten Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die oben genannten Angaben in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind. Bei einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Prüfungssicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Prüfungssicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Dies beinhaltet die Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Angaben der geprüften Informationen unter Einbezug der Berichtskriterien.

Im Rahmen unseres Auftrags haben wir unter anderem folgende Tätigkeiten durchgeführt:

  • Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Kontrolle der im Prüfungsumfang enthaltenen ausgewählten Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich der Konsolidierung der Daten.
  • Besichtigung des Hauptsitzes in Unterföhring zur Beurteilung der lokalen Datenerhebungs- und Berichterstattungsprozesse sowie der Verlässlichkeit der gemeldeten Daten.
  • Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Daten verantwortlich sind.
  • Beurteilung interner und externer Dokumente, um zu bestimmen, ob die Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung durch ausreichende Nachweise hinterlegt sind.
  • Einschätzung der Gesamtdarstellung der ausgewählten Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung im Bericht.

Urteil

Auf Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass die im Prüfungsumfang enthaltenen Angaben für das Geschäftsjahr 2016, veröffentlicht im Bericht und gekennzeichnet mit einem im GRI-Index, verfügbar unter www.prosiebensat1.de/nachhaltigkeit/publikationen/gri-index, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.

Empfehlung

Ohne unser oben beschriebenes Ergebnis einzuschränken, empfehlen wir die Abdeckung der Messdaten über den gesamten Berichtskreis zu erhöhen.

Verwendungszweck der Bescheinigung

Wir erstellen diese Bescheinigung auf Grundlage des mit ProSiebenSat.1 geschlossenen Auftrags. Die betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit wurde für Zwecke von ProSiebenSat.1 durchgeführt und die Bescheinigung ist nur zur Information für ProSiebenSat.1 über das Ergebnis der betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit bestimmt.

Begrenzung der Haftung

Die Bescheinigung ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein ProSiebenSat.1 gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung.

Frankfurt am Main, den 13. Juni 2017

Fischer
Wirtschaftsprüferin

ppa. Hell